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Krebsvorsorge und –nachsorge

Die tiefe Ehrfurcht vor dem Wert und der unabdingbaren Würde eines jeden menschlichen Lebens ist die wichtigste Grundlage unseres ärztlichen Handelns.

Ihre individuelle Vorsorgeuntersuchung

Eine Krebs-Vorsorge im eigentlichen Sinne gibt es nur beim Gebärmutterhals-Krebs. Dieser wächst so langsam, dass Veränderungen, die dazu führen, schon Jahre vorher erkenn- und behandelbar sind.

Gehen Sie deshalb regelmäßig zu Ihrer Vorsorgeuntersuchung!

Bei Einnahme der Pille oder von Hormonen empfehlen wir eine halbjährliche Kontrolle.

Jungen Mädchen und Frauen empfehlen wir darüber hinaus die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs.

Weiterhin möchten wir all unsere Patientinnen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr ausdrücklich dazu auffordern, an dem Mammographie-Screening teilzunehmen.

Andere Untersuchungen dienen weniger der Vorsorge (da hiermit nicht vorgebeugt werden kann), sondern der Früherkennung. Aber aus unserer eigenen langen klinischen Erfahrung wissen wir, dass hier der Grundsatz gilt: Je früher erkannt und kleiner entfernt, umso besser die Heilungschance!

Die moderne Medizin hat auf dem Gebiet der Früherkennung enorme Fortschritte gemacht und Methoden entwickelt, die Ihre Sicherheit erheblich erhöhen. Wir können mehr an Früherkennung für Sie erbringen als die gesetzlichen Krankenversicherer für die Solidargemeinschaft bezahlen können.

Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie hierzu Fragen haben. Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen gerade für Sie sinnvoll sind und welche eher nicht.
Lassen Sie sich beraten! Damit Sie gesund bleiben – als Frau ein Leben lang.

Sonographie der Organe im kleinen Becken

Ultraschalluntersuchungen werden von den GKV nur als kurative Maßnahme im Leistungskatalog finanziert, aber nicht als präventive Untersuchung. Das heißt, ist ein verdächtiger Tumor tastbar, ist die Sonographie anschließend zur Bestätigung als weiterführende Diagnostik indiziert. Sind aber z. B. bösartige Veränderungen der Eierstöcke erst einmal tastbar, sind meist auch nach kompletter operativer Entfernung die Heilungschancen nicht mehr sehr gut.

Eine Ultraschalluntersuchung der inneren Geschlechtsorgane erfolgt mit einer speziellen Ultraschallsonde, die in die Scheide eingeführt wird (Vaginalsonographie).

Hierbei können die Gebärmutterschleimhaut sowie die Eierstöcke und die Blase beurteilt werden.

Gebärmutter­schleimhautkrebs (Endometrium­karzinom)

Der Gebärmutterschleimhautkrebs wächst verhältnismäßig langsam und ist deshalb häufiger bei älteren als bei jüngeren Frauen zu finden. Leider verhelfen die Zellabstriche vom Gebärmutterhals, wie sie bei der Krebsfrüherkennungsuntersuchung durchgeführt werden, selten zu einer Früherkennung des Gebärmutterschleimhautkrebses.

Mithilfe des vaginalen Ultraschalls und anderen körperlichen Hinweise (unregelmäßige Blutungen, Blutungen nach den Wechseljahren) besteht die Möglichkeit, dass der Arzt eine Veränderung früher erkennt.

Stuhltest zum Ausschluss eines Darmtumors

Lassen Sie sich beraten, ob nicht die Durchführung eines immunologischen Stuhltestes, der durch seine höhere Spezifität unnötige Darmspiegelungen vermeiden hilft, in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom)

Auch der Eierstockkrebs bleibt zunächst häufig im Verborgenen. Es gibt keine gesetzlich vorgesehene Früherkennungsuntersuchung wie beim Gebärmutterhalskrebs. Deshalb sollten sich Frauen (etwa ab dem 40. - 45. Lebensjahr) jedes Jahr einmal gezielt auf Eierstockkrebs untersuchen lassen.
Die Eierstöcke lassen sich durch Ultraschall gut kontrollieren. Die Möglichkeit eines Zellabstrichs, der so wichtig bei der Entdeckung des Gebärmutterhalskrebses ist, ist bei der Früherkennung des Ovarialkarzinoms nicht möglich.

Ergibt die Ultraschalluntersuchung zystische Veränderungen der Eierstöcke, so muss es sich nicht unbedingt um eine bösartige Erkrankung handeln. Bestimmte Ultraschallkriterien können jedoch eher auf einen bösartigen Tumor hinweisen und zu zusätzlichen Untersuchungen veranlassen. Auf jeden Fall sind länger bestehende Geschwülste des Eierstocks unbedingt durch eine Operation und anschließende feingewebliche Untersuchung abklärungsbedürftig.

Jährliche Ultraschalluntersuchungen sind – medizinisch gesehen – für die meisten Frauen auch als Prävention sehr sinnvoll.

Test zum Ausschluss eines Blasentumors

Ein erhöhtes Risiko, Blasenkrebs zu entwickeln, haben Raucherinnen, Friseurinnen, Chemie-Arbeiterinnen und Laborantinnen sowie alle Frauen, die sich häufig und oft die Haare färben.

Knochendichte­messung

Jede dritte Frau nach den Wechseljahren ist von Osteoporose betroffen.

Wir klären Ihr Risiko durch eine Knochendichtemessung ab und leiten gegebenenfalls Maßnahmen ein.

Mammasonographie (Brustultraschall)

Die häufigste bösartige Erkrankung bei Frauen ist der Brustkrebs. Es erkranken jährlich in Deutschland ca. 57 000 Frauen an Brustkrebs, also jede 10. Frau. Davon treten 95 % ohne erkennbares familiäres Risiko auf. Bei frühzeitiger Erkennung des bösartigen Tumors können die meisten Frauen geheilt werden. Voraussetzung ist ein optimales Früherkennungskonzept.

Was können Sie dafür tun?
Einmal monatlich die Selbstkontrolle der Brust durch eine Tastuntersuchung (gerne unterstützen wir Sie mit Infomaterial).

Was kann Ihr Arzt dafür tun?
Tastuntersuchung 1-2 Mal jährlich durch den Arzt. Teilnahme am Mammographiescreening zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr.
Ergänzend dazu im Intervall zur Mammographie sowie vor dem 50. und nach dem 70. Lebensjahr regelmäßig die jährliche Ultraschalluntersuchung der Brust.

Mit der Ultraschalluntersuchung bieten wir Ihnen eine Untersuchungsmethode ohne jegliche Strahlenbelastung.

All diese Untersuchungen können den Brustkrebs nicht verhindern, erhöhen jedoch die Chance, ihn so früh wie möglich festzustellen. Durch die Mammographie können kleinste, noch nicht tastbare Knoten oder Mikrokalk festgestellt werden.

Neben einer eventuell erfolgten Röntgenuntersuchung stellt die Ultraschalluntersuchung der Brust eine sinnvolle Ergänzung der Früherkennung dar.

Nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Senologie sollte - um Ihre persönliche Vorsorge optimal zu gestalten, spätestens ab dem 40. Lebensjahr neben der Tastuntersuchung noch die Ultraschalldiagnostik hinzugezogen werden.

Vorsorge der Gesetzlichen Krankenkassen

Von der Gesetzlichen Krankenkasse werden folgende Leistungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Genitalien bei Frauen übernommen:

ab dem Alter von 20 Jahren:

  • gezielte Anamnese
  • Spiegeleinstellung der Scheide und des Gebärmutterhalses
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Scheide oder vom Gebärmutterhals
  • bimanuelle gynäkologische Untersuchung
  • Befundmitteilung (auch zur Zytologie) mit anschließender diesbezüglicher Beratung

ab dem Alter von 30 Jahren:

  • Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung

ab dem Alter von 50 Jahren

  • digitale Untersuchung des Rektums
  • Krebsfrüherkennungs-Richtlinien auf Darmkrebs

Frauen haben ab dem Alter von 50 Jahren bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltests auf occultes (nicht sichtbares) Blut im Stuhl.

Ab dem Alter von 55 Jahren haben Frauen Anspruch auf insgesamt zwei Koloskopien (Darmspiegelungen) zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms:

Die erste Koloskopie wird bis zu einem Alter von 64 Jahren übernommen. Für eine optimierte Früherkennung ist die Durchführung der ersten Koloskopie im Alter von 55 Jahren anzustreben.

Die zweite Koloskopie wird frühestens zehn Jahre nach Durchführung der ersten Koloskopie bezahlt.

Frauen ab dem Alter von 55 Jahren, bei denen keine Koloskopie oder keine zweite Koloskopie nach Ablauf von zehn Jahren nach der ersten Koloskopie durchgeführt worden ist, haben Anspruch auf die zweijährliche Durchführung eines Schnelltests auf occultes Blut im Stuhl. Bei einem positiven Befund des Schnelltests besteht ein Anspruch zur Abklärung durch eine Koloskopie.

Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Frauen haben ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres alle 24 Monate Anspruch auf die Leistungen eines Mammografiescreening.

Frauen, die sich aufgrund einer Brustkrebserkrankung in ärztlicher Behandlung oder Nachbehandlung befinden oder bei denen aufgrund von vorliegenden typischen Symptomen ein begründeter Verdacht auf eine Brustkrebserkrankung besteht, haben Anspruch auf die notwendige ärztliche Betreuung und Behandlung innerhalb der kurativen Versorgung.

Wurde innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Zeitpunkt des Leistungsanspruchs aus anderen Gründen bereits eine Mammographie durchgeführt, besteht der Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Mammographie-Screening Programms frühestens 12 Monate nach Durchführung dieser Mammographie.
Die Einladung zum Screening erfolgt turnusgemäß, persönlich und schriftlich unter Angabe von Untersuchungsort und –termin durch die so genannte Zentrale Stelle in München. Die Daten der Einladung werden dem Melderegister entnommen. Entsprechend dem Wohnort wird die auf der Einladung genannte Mammographie-Einheit zugeteilt.
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